Herzlich willkommen bei der Anwaltskanzlei Lausmann & Kollegen.
Kanzlei mit über 50 Jahren Erfahrung und Tradition.
Die Kanzlei Lausmann und Kollegen wurde Anfang der 1970er -Jahre von Rechtsanwalt Heinz Lausmann in Marbach gegründet und ist seitdem ADAC-Vertragsanwaltskanzlei.
Wir, die Rechtsanwälte Heinz Lausmann, Jan H. Zeyringer und Dr. Daniela Lausmann-Murr, und Ute Enßlin, verstehen uns als kompetente Ansprechpartner für Privatpersonen, Selbstständige, Handwerker und mittelständische Unternehmen.
Wir sind insbesondere auf den Rechtsgebieten
- Arbeitsrecht (z.B.: Kündigung, Arbeitszeugnis, Abfindung)
- Erbrecht (z.B.: Testament, Pflichtteil)
- Familienrecht (z.B. Scheidung, Unterhalt)
- Mietrecht (z.B.: Kündigung, Mieterhöhung, Mietminderung, Räumung, Eigenbedarf)
- Strafrecht (z.B.: Fahrerflucht, Alkoholfahrt, fahrlässige Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung)
- Verkehrsrecht (z.B. Autounfall, Autokauf, Leasing, Bußgeldverfahren, Blitzer, Abstand, Schmerzensgeld, Schadensersatz, MPU, Führerschein)
- Versicherungsrecht
- Allgemeines Zivilrecht
tätig. Wir beraten und vertreten Sie aber auch in anderen Rechtsgebieten, sprechen Sie uns an.
Neben einer kompetenten Beratung und Vertretung, sehen wir unsere Stärke in der Nähe zum Mandanten. Durch den „direkten Draht“ des Mandanten zum Anwalt, wollen wir uns von anonymen Großkanzleien absetzen. Unsere Anwälte sind kurzfristig erreichbar, um Ihren Fall mit Ihnen zu besprechen. Neuigkeiten zu Ihrem Fall erhalten Sie von uns in der Regel binnen 24 Stunden. Fragen zum Verfahrenstand beantworten wir Ihnen sofort, wenn Sie uns anrufen.
Für eine effektivere Fallbearbeitung und für eine schnellere Kommunikation mit Mandanten, Gerichten, Versicherern und Gegnern haben wir unsere Kanzlei mit modernster IT ausgestattet.
Regelmäßige Fortbildung ist für uns Pflicht! Nur so können wir dem besonderen Anspruch unserer Mandanten gerecht werden.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie weitere Informationen. Unter der Rubrik Service finden Sie wichtige Formulare (Unfallmeldung, Vollmacht, Musterverträge).
ADAC-Mitglieder erhalten bei uns eine kostenlose Erstberatung im Verkehrs- und Reiserecht. Unser ADAC-Vertragsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Herr Jan H. Zeyringer, steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir bieten außerdem allen Unfallgeschädigten eine kostenlose Erstberatung an. Dabei erklären wir Ihnen im ersten kostenlosen Telefonat, welche Ansprüche Sie haben und welches Vorgehen empfehlenswert ist.
Überzeugen Sie sich von unseren Leistungen und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Termine erhalten Sie bei uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Auf Wunsch erhalten Sie außerdem anwaltlichen Sofortkontakt per Telefon.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 07144/97000
Ihre
Rechtsanwälte Lausmann & Kollegen